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Wilsberg 14 - Gefahr im Verzug / Bullenball [DVD] [2016] | Zustand: Neu & original versiegelt
Wilsberg 14 - Gefahr im Verzug / Bullenball [DVD] [2016]
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Allgemeine Versicherungsbedingungen
Allgemeine Versicherungsbedingungen , Zum Werk Der Band enthält die jeweils wichtigsten Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und des Verbands der privaten Krankenversicherung e.V. (PK) aus den folgenden Bereichen: - Sachversicherung - Haftpflichtversicherung - Reiseversicherung - Rechtsschutzversicherung - Lebensversicherung - Krankenversicherung - Unfallversicherung. Vorteile auf einen Blick - die wichtigsten AVB in einer handlichen Ausgabe - sachkundige Einführung - Hinweise, wenn Gerichte Klauseln für unwirksam erklärt haben Zur Neuauflage Die Neuauflage präsentiert alle wichtigen Bedingungswerke auf aktuellem Stand. In der Vergangenheit sind viele Musterbedingungen nach Transparenzgesichtspunkten überarbeitet worden, etwa die Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012). Die Neuauflage berücksichtigt alle Änderungen und gibt die Texte authentisch wieder. Die aktualisierte Einführung berücksichtigt alle relevanten Änderungen. Neu aufgenommen sind Hinweise auf Gerichtsentscheidungen, die einzelne Klauseln für unwirksam erklärt haben. Zielgruppe Für Versicherungsunternehmen, Versicherungsvermittler, Auszubildende, Richter, Rechtsanwälte, Verbände. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 7., neubearbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20150223, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Beck´sche Textausgaben##, Redaktion: Dörner, Heinrich, Auflage: 15007, Auflage/Ausgabe: 7., neubearbeitete Auflage, Keyword: Versicherung; Musterbedingungen; GDV; AGB; Versicherungsrecht, Fachschema: Versicherung - Versicherungskaufmann~Handelsrecht~Unternehmensrecht~Wettbewerbsrecht - Wettbewerbssache, Fachkategorie: Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Versicherung und Versicherungsmathematik, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XI, Seitenanzahl: 742, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H.Beck, Länge: 193, Breite: 128, Höhe: 35, Gewicht: 589, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406575471 9783406554087 9783406499623 9783406453816 9783406387173 9783406369865, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0018, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1131433
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Schrehardt, Alexander: Dread-Disease-Versicherung
Dread-Disease-Versicherung , Im ersten Band des Kompendiums Dread-Disease-Versicherung hatten die Autoren die vertraglichen Grundlagen und die tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten besprochen. Der zweite Band des Kompendiums widmet sich den versicherten Risiken unter besonderer Berücksichtigung der Leistungsvoraussetzungen im Versicherungsfalls. In der vergleichenden Bewertung der Versicherungsbedingungen der Anbieter von Dread-Disease-Versicherungen zeigen die Autoren teilweise erhebliche Unterschiede bei den Leistungsvoraussetzungen auf. Auch die Unterscheidung zwischen versicherten A-Risiken, die dem Versicherungsnehmer im Versicherungsfall die Auszahlung der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme garantieren, und mit Zusatztarifen abgesicherten B-Risiken, die im Versicherungsfall nur die Auszahlung einer reduzierten Versicherungssumme vorsehen, ist Gegenstand von Band 2 des Kompendiums. , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Laschet, Carsten: Ratgeber Geschäftsführer-Haftung und D&O-Versicherung
Ratgeber Geschäftsführer-Haftung und D&O-Versicherung , Dieses Buch beantwortet Fragen, die sich jeder Geschäftsführer bzw. jede Geschäftsführerin stellen sollte! Die erfahrenen Autoren Carsten Laschet und Franz Held geben einen Überblick über die Grundgebote der Geschäftsführungstätigkeit von der Risikominimierung über die Haftungsprophylaxe bis zur Versicherbarkeit persönlicher Haftungsrisiken. Neben der Darstellung von Unternehmens-D&O-Versicherungslösungen werden auch die Möglichkeiten individueller Absicherung durch persönliche D&O-Policen erläutert. So gibt das Buch neben praktischen Tipps zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung und der Vermeidung persönlicher Inanspruchnahmen auch eine Entscheidungshilfe für bedarfsgerechten D&O-Versicherungsschutz. Neu in der 4. Auflage: Zwei Sonderbeiträge der Gastautoren Dr. Wolfram Desch zum Thema "Aktuelle Entwicklungen in der Insolvenzrechtshaftung" sowie Oliver Lange zum Thema "Entgeht der Geschäftsführer der Haftung für eine Entscheidung, indem er eine anwaltliche Empfehlung einholt?". , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Wann Verzug ohne Mahnung?
Wann tritt Verzug ohne Mahnung ein? Verzug ohne Mahnung tritt ein, wenn eine feste Zahlungsfrist vereinbart wurde, die ohne Zahlung verstrichen ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn in einem Vertrag eine konkrete Frist für die Zahlung festgelegt wurde. In solchen Fällen tritt der Verzug automatisch ein, ohne dass der Gläubiger eine Mahnung verschicken muss. Es ist wichtig, dass die vereinbarte Frist klar und eindeutig im Vertrag festgehalten ist, um Verzug ohne Mahnung geltend machen zu können. In vielen Fällen ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für einen Verzug ohne Mahnung erfüllt sind.
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Wann liegt Verzug vor?
Verzug liegt vor, wenn eine Vertragspartei ihre vertraglichen Pflichten nicht fristgerecht erfüllt. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Leistung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erbracht wird. Um Verzug geltend machen zu können, muss die andere Vertragspartei in Verzug gesetzt werden, indem ihr eine angemessene Frist zur Erfüllung gesetzt wird. Erst nach Ablauf dieser Frist tritt Verzug ein. Verzug kann zu Schadensersatzansprüchen führen.
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Was bedeutet "Verzug 2"?
"Verzug 2" bedeutet, dass eine Zahlung oder eine Leistung nicht fristgerecht erbracht wurde. Es handelt sich um die zweite Stufe des Verzugs, nachdem bereits eine erste Mahnung erfolgt ist. In der Regel sind nun weitere rechtliche Schritte wie zum Beispiel eine Klage oder die Einschaltung eines Inkassounternehmens möglich.
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Was ist in Verzug setzen?
In Verzug setzen bedeutet, dass eine Verpflichtung oder eine Frist nicht eingehalten wurde. Dies kann beispielsweise bei einer Zahlung oder Lieferung der Fall sein. Durch das In-Verzug-Setzen wird die andere Partei darauf hingewiesen, dass sie ihre Verpflichtungen nicht rechtzeitig erfüllt hat und zur Nachholung aufgefordert. Es dient dazu, den Verzug offiziell festzustellen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. In vielen Fällen ist das In-Verzug-Setzen Voraussetzung für weitere Maßnahmen wie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
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Wann tritt Verzug ein BGB?
Verzug tritt gemäß § 286 BGB ein, wenn der Schuldner eine fällige Leistung nicht erbringt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Dabei muss der Gläubiger den Schuldner zunächst erfolglos zur Leistung aufgefordert haben. Erst danach gerät der Schuldner in Verzug. Der Verzug kann auch automatisch eintreten, wenn ein bestimmter Zeitpunkt für die Leistung vereinbart wurde. In diesem Fall muss der Gläubiger den Schuldner nicht extra auffordern. Verzug kann auch durch eine Mahnung eintreten, wenn eine Leistung zu einem unbestimmten Zeitpunkt fällig ist.
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Wann ist jemand in Verzug?
Jemand ist in Verzug, wenn er eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht fristgerecht erbringt. Dies kann beispielsweise bei der Zahlung eines Betrags oder der Lieferung einer Ware der Fall sein. Der Verzug tritt ein, wenn die vereinbarte Frist abgelaufen ist und die Leistung noch nicht erbracht wurde. In der Regel muss der Schuldner dann Verzugszinsen zahlen. Es ist wichtig, den Verzug rechtzeitig zu erkennen und angemessen zu reagieren, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
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Was bedeutet in Verzug kommen?
In Verzug zu kommen bedeutet, dass eine vereinbarte Leistung oder Zahlung nicht fristgerecht erbracht wird. Dies kann beispielsweise bei einer nicht rechtzeitig gezahlten Rechnung der Fall sein. Wenn man in Verzug gerät, kann dies rechtliche Konsequenzen haben, wie zum Beispiel Mahngebühren oder Verzugszinsen. Es ist wichtig, Verzug zu vermeiden, um negative Auswirkungen zu vermeiden. Unternehmen können auch in Verzug geraten, wenn sie vereinbarte Leistungen nicht rechtzeitig erbringen.
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Wann bin ich im Verzug?
"Wann bin ich im Verzug?" Diese Frage stellt sich, wenn eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht fristgerecht erbracht wurde. Im Vertragsrecht spricht man von Verzug, wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten nicht rechtzeitig erfüllt. Der Verzug tritt in der Regel ein, wenn eine Frist verstrichen ist, ohne dass die Leistung erbracht wurde. In diesem Fall kann die andere Vertragspartei Schadensersatzansprüche geltend machen. Es ist daher wichtig, die vereinbarten Fristen im Auge zu behalten und bei Verzögerungen rechtzeitig zu reagieren.
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