Produkt zum Begriff Pflegeversicherung:
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Die gesetzliche Pflegeversicherung: Antragstellung, Leistungsvoraussetzungen und Begutachtungsverfahren
Das Thema »Pflege« betrifft immer mehr Menschen. Derzeit erhalten knapp 5 Millionen Menschen Leistungen der Pflegeversicherung. Werden Leistungen der Pflegeversicherung erstmals beantragt, wird die Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigungen, der Selbstständigkeit und Fähigkeiten im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens festgestellt. Das Begutachtungsverfahren steht direkt nach dem Antrag bei der Pflegekasse an.
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Allgemeine Versicherungsbedingungen
Allgemeine Versicherungsbedingungen , Zum Werk Der Band enthält die jeweils wichtigsten Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und des Verbands der privaten Krankenversicherung e.V. (PK) aus den folgenden Bereichen: - Sachversicherung - Haftpflichtversicherung - Reiseversicherung - Rechtsschutzversicherung - Lebensversicherung - Krankenversicherung - Unfallversicherung. Vorteile auf einen Blick - die wichtigsten AVB in einer handlichen Ausgabe - sachkundige Einführung - Hinweise, wenn Gerichte Klauseln für unwirksam erklärt haben Zur Neuauflage Die Neuauflage präsentiert alle wichtigen Bedingungswerke auf aktuellem Stand. In der Vergangenheit sind viele Musterbedingungen nach Transparenzgesichtspunkten überarbeitet worden, etwa die Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012). Die Neuauflage berücksichtigt alle Änderungen und gibt die Texte authentisch wieder. Die aktualisierte Einführung berücksichtigt alle relevanten Änderungen. Neu aufgenommen sind Hinweise auf Gerichtsentscheidungen, die einzelne Klauseln für unwirksam erklärt haben. Zielgruppe Für Versicherungsunternehmen, Versicherungsvermittler, Auszubildende, Richter, Rechtsanwälte, Verbände. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 7., neubearbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20150223, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Beck´sche Textausgaben##, Redaktion: Dörner, Heinrich, Auflage: 15007, Auflage/Ausgabe: 7., neubearbeitete Auflage, Keyword: Versicherung; Musterbedingungen; GDV; AGB; Versicherungsrecht, Fachschema: Versicherung - Versicherungskaufmann~Handelsrecht~Unternehmensrecht~Wettbewerbsrecht - Wettbewerbssache, Fachkategorie: Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Versicherung und Versicherungsmathematik, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XI, Seitenanzahl: 742, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H.Beck, Länge: 193, Breite: 128, Höhe: 35, Gewicht: 589, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406575471 9783406554087 9783406499623 9783406453816 9783406387173 9783406369865, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0018, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1131433
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Schrehardt, Alexander: Dread-Disease-Versicherung
Dread-Disease-Versicherung , Im ersten Band des Kompendiums Dread-Disease-Versicherung hatten die Autoren die vertraglichen Grundlagen und die tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten besprochen. Der zweite Band des Kompendiums widmet sich den versicherten Risiken unter besonderer Berücksichtigung der Leistungsvoraussetzungen im Versicherungsfalls. In der vergleichenden Bewertung der Versicherungsbedingungen der Anbieter von Dread-Disease-Versicherungen zeigen die Autoren teilweise erhebliche Unterschiede bei den Leistungsvoraussetzungen auf. Auch die Unterscheidung zwischen versicherten A-Risiken, die dem Versicherungsnehmer im Versicherungsfall die Auszahlung der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme garantieren, und mit Zusatztarifen abgesicherten B-Risiken, die im Versicherungsfall nur die Auszahlung einer reduzierten Versicherungssumme vorsehen, ist Gegenstand von Band 2 des Kompendiums. , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 36.00 € | Versand*: 0 € -
Laschet, Carsten: Ratgeber Geschäftsführer-Haftung und D&O-Versicherung
Ratgeber Geschäftsführer-Haftung und D&O-Versicherung , Dieses Buch beantwortet Fragen, die sich jeder Geschäftsführer bzw. jede Geschäftsführerin stellen sollte! Die erfahrenen Autoren Carsten Laschet und Franz Held geben einen Überblick über die Grundgebote der Geschäftsführungstätigkeit von der Risikominimierung über die Haftungsprophylaxe bis zur Versicherbarkeit persönlicher Haftungsrisiken. Neben der Darstellung von Unternehmens-D&O-Versicherungslösungen werden auch die Möglichkeiten individueller Absicherung durch persönliche D&O-Policen erläutert. So gibt das Buch neben praktischen Tipps zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung und der Vermeidung persönlicher Inanspruchnahmen auch eine Entscheidungshilfe für bedarfsgerechten D&O-Versicherungsschutz. Neu in der 4. Auflage: Zwei Sonderbeiträge der Gastautoren Dr. Wolfram Desch zum Thema "Aktuelle Entwicklungen in der Insolvenzrechtshaftung" sowie Oliver Lange zum Thema "Entgeht der Geschäftsführer der Haftung für eine Entscheidung, indem er eine anwaltliche Empfehlung einholt?". , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 69.80 € | Versand*: 0 €
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Ist Pflegeversicherung gleich Krankenversicherung?
Nein, Pflegeversicherung ist nicht gleich Krankenversicherung. Die Pflegeversicherung deckt die Kosten für pflegerische Leistungen im Falle von Pflegebedürftigkeit ab, während die Krankenversicherung die Kosten für medizinische Behandlungen und Arzneimittel übernimmt. Beide Versicherungen sind jedoch eng miteinander verbunden, da Pflegebedürftigkeit oft aufgrund von Krankheiten oder gesundheitlichen Problemen entsteht. Es ist daher wichtig, sowohl eine Krankenversicherung als auch eine Pflegeversicherung abzuschließen, um im Falle von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit abgesichert zu sein. Es gibt auch spezielle Pflegezusatzversicherungen, die zusätzliche Leistungen im Pflegefall bieten können.
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Wer bekommt die Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung wird in erster Linie an pflegebedürftige Personen ausgezahlt, die auf Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags angewiesen sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Pflege zu Hause durch Angehörige oder in einer Pflegeeinrichtung erfolgt. Zudem können auch Pflegepersonen, die die Pflege übernehmen, Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person und den individuellen Bedürfnissen. Grundsätzlich haben alle gesetzlich Versicherten in Deutschland Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung.
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Ist eine Pflegeversicherung Pflicht?
Ja, in Deutschland ist eine Pflegeversicherung Pflicht. Jeder, der in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden zusammen mit den Beiträgen zur Krankenversicherung vom Gehalt abgezogen. Private Pflegeversicherungen sind ebenfalls möglich, um zusätzliche Leistungen abzusichern. Es ist wichtig, eine Pflegeversicherung abzuschließen, um im Falle von Pflegebedürftigkeit finanziell abgesichert zu sein.
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Welche Pflegeversicherung ist sinnvoll?
Die Frage, welche Pflegeversicherung sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst ist es wichtig zu prüfen, ob man gesetzlich oder privat versichert ist. Gesetzlich Versicherte sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung abgesichert, während privat Versicherte eine private Pflegeversicherung abschließen müssen. Zudem spielt das individuelle Pflegerisiko eine Rolle: Je nach Alter, Gesundheitszustand und familiärer Situation kann der Bedarf an Pflege variieren. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und gegebenenfalls eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen, um im Pflegefall finanziell abgesichert zu sein. Es empfiehlt sich, verschiedene Angebote zu vergleichen und sich von einem unabhhängigen Versicherungsberater beraten zu lassen, um die passende Pflegeversicherung zu finden. Letztendlich sollte die Entscheidung individuell getroffen werden, um die bestmögliche Absicherung im Pflegefall zu gewährleisten.
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Schneider IEM3150 - Energiezähler dreiphasig, 1 Tarif, Direktmessung 63A
Schneider IEM3150 Eigenschaften: Kommunikationsprotokoll: Modbus RTU 9,6, 19,2 und 38,4 kBaud gerade/ungerade oder keine Parität - Versorgungsspannung: 230/400V AC - Frequenz: 50/60 Hz - Arbeitsbereich Anschluss: Direktanschluss Geeicht: nein
Preis: 227.89 € | Versand*: 6.90 €
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Wie viel Prozent Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Sozialversicherung in Deutschland. Sie dient dazu, die Kosten für pflegebedürftige Menschen zu decken und ihnen eine angemessene Versorgung zu gewährleisten. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt derzeit 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens, wovon Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte tragen. Dieser Satz kann je nach Bundesland und individueller Situation variieren. Die Pflegeversicherung ist somit ein wichtiger Baustein, um die finanzielle Absicherung im Pflegefall zu gewährleisten. Insgesamt ist die Pflegeversicherung ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialsystems, um pflegebedürftige Menschen zu unterstützen und ihre Versorgung sicherzustellen.
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Wie lange Pflegeversicherung bezahlen?
Die Pflegeversicherung wird in der Regel so lange bezahlt, wie die pflegebedürftige Person auf Leistungen angewiesen ist. Dies wird durch regelmäßige Überprüfungen des Pflegegrades festgestellt. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam getragen. Auch Rentner und Selbstständige müssen Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen. Die Beiträge werden direkt vom Einkommen abgezogen. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die Leistungen der Pflegeversicherung zu informieren, um im Bedarfsfall gut vorbereitet zu sein.
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Wer zahlt Zusatzbeitrag Pflegeversicherung?
Der Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung wird von den Versicherten selbst getragen. Das bedeutet, dass jeder, der gesetzlich pflichtversichert ist, diesen Beitrag aus eigener Tasche zahlen muss. Arbeitnehmer und Rentner teilen sich den Beitrag jeweils zur Hälfte mit ihrem Arbeitgeber bzw. der Rentenversicherung. Selbstständige müssen den Beitrag alleine tragen. Der Zusatzbeitrag wird zusammen mit dem allgemeinen Beitrag zur Krankenversicherung erhoben und direkt vom Gehalt abgezogen.
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Wird private Pflegeversicherung angerechnet?
Die private Pflegeversicherung wird in der Regel nicht auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung angerechnet. Die Leistungen der privaten Pflegeversicherung können jedoch zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungen und Bedingungen der privaten Pflegeversicherung je nach Vertrag variieren können. Es empfiehlt sich daher, die Vertragsbedingungen der privaten Pflegeversicherung genau zu prüfen, um zu verstehen, welche Leistungen in Anspruch genommen werden können. In jedem Fall ist es ratsam, sich von einem Experten oder einer Expertin beraten zu lassen, um die individuelle Situation zu klären.
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